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Wichtiges Urteil: Deutscher gewinnt Cyberpunk 2077-Rückgabe-Klage - WinFuture

Es ist ein wichtiges Urteil rund um Rückgabe-Fristen. Ein deutscher Kunde hatte GameStop verklagt, weil das Unternehmen die Rücknahme von Cyberpunk 2077 verweigert hatte, das im Netz bestellt, aber vor Ort abgeholt worden war. Jetzt bekommt der Kläger vollumfänglich Recht.

Wer im Netz bestellt, abholt und dann zurückgibt, ist im Recht

Bei Fernabsatzgeschäften ist klar geregelt, dass Käufern ein 14-tägiges Widerrufsrecht zusteht. Das Recht muss sich dabei aber auch mit Fällen auseinandersetzen, bei denen die Sachlage weit weniger klar erscheint. Wie berichtet, hat das Amtsgericht Memmingen am 7. Juli 2021 ein sehr interessantes Urteil gefällt, das sich mit einer Frage beschäftigt hatte: Welche Rückgabebedingungen gelten, wenn Waren online bestellt und bezahlt, dann aber im Ladengeschäft abgeholt werden?
Anlass für den Rechtsstreit war die Klage eines Kunden von GameStop. Der hatte im Juni 2019 die Cyberpunk 2077 Collector's Edition für PlayStation 4 zum Preis von 220 Euro auf gamestop.de bestellt und mit PayPal bezahlt. Ein Tag nach Veröffentlichung am 10. Dezember war dann eine Abholung erfolgt. Anhaltende Berichte zu schwerwiegenden Problemen hatten den Kunden dann dazu bewogen, die Ware 5 Tage später ungeöffnet an den Verkäufer zurückzusenden. Das Problem: GameStop verweigerte die Rücknahme. Die Begründung: Durch die Abholung im Laden sei hier kein "Fernabsatzgeschäft" zustande gekommen, weshalb auch die entsprechenden Fristen entfallen würden.

Keine Einigung, voller Klägererfolg

Nach einem peinlichen Fehler - GameStop hatte beim Rückversand zu dem Kunden eine falsche Adresse genutzt - und erfolglosen außergerichtlichen Einigungsversuchen hatte der Anwalt des Kunden dann Klage eingereicht. Das Unternehmen hatte im Prozess versucht zu argumentieren, dass die Bestellung im Online-Portal lediglich eine "unverbindliche" Reservierung dargestellt habe, der Kaufvertrag aber erst bei Abholung im Laden zustande gekommen wäre.

Das Gericht lehnt diese Sicht der Dinge jetzt in seinem Urteil vollständig ab. Durch Bestellung und Bezahlung im Online-Portal des Unternehmens sei es eben klar zum Abschluss eines Fernabsatzgeschäftes gekommen - das Handeln des Klägers zeige eindeutig die Absicht, dass er das Produkt "unbedingt erwerben wollte". Da das Urteil rechtsgültig ist, muss GameStop jetzt eine vollumfängliche Kostenerstattung leisten und alle Prozesskosten tragen.

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