Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuung: Themen, die viele Menschen gern vor sich her schieben. Auf dem Wochenmarkt können Interessierte sich mit Fachleuten darüber unterhalten.
Als Zugabe zum Einkauf auf dem Wochenmarkt gibt der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) am Samstag, 9. Oktober, Informationen über Betreuung sowie Vordrucke für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Anlass ist der „Tag der seelischen Gesundheit“. Ab 10 Uhr informieren die Fachleute im Dr.-Helene-Kuhlmann-Park über Hilfen bei seelischen Erkrankungen. Interessierte und Betroffene können Fragen stellen zur Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung zur gesetzlichen Betreuung.
Eine gesetzliche Betreuung ist notwendig, wenn ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Oft liegt eine psychische Erkrankung vor, aber auch Demenz im Alter oder andere Krankheiten können ein Grund sein. Rechtliche Betreuer regeln die Dinge für die Betroffenen, etwa in gesundheitlichen oder finanziellen Dingen. Sie entscheiden gemeinsam mit der betreuten Person über ihren Aufenthaltsort. „Betreuung bedeutet nicht Entmündigung, Betreuung will Menschen helfen“, betont Wiebke Janssen vom SkF-Betreuungsverein.
Mit einer Vorsorgevollmacht erlaubt man einer Vertrauensperson die rechtliche Vertretung, wenn man etwa durch Unfall oder Krankheit handlungsunfähig wird. In einer Patientenverfügung können Menschen schriftlich ihren Willen über die Art und Weise ärztlicher Behandlung abfassen.
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Obst
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