Behandeltes Obst ist nicht immer vegan, denn in den Überzugsmitteln stecken oft tierische Bestandteile. Welche das sind und wie du sie erkennen kannst, erfährst du hier.
Grundsätzlich gehört Obst zu den Lebensmitteln, die zu einer ausgewogenen veganen Ernährung dazugehören. Für die Optik und eine längere Haltbarkeit wird Obst jedoch oft mit Überzugsmitteln behandelt. Diese Mittel verlangsamen den Reifeprozess, da sie weniger Sauerstoff eindringen und weniger Feuchtigkeit sowie Geruchs- und Geschmacksstoffe entweichen lassen.
Dabei gibt es verschiedene Arten von Überzugsmitteln, die entweder pflanzlicher, tierischer oder synthetischer Herkunft sind. Demnach ist mit tierischen Mitteln behandeltes Obst, streng genommen, nicht mehr vegan.
Es können alle möglichen Obstsorten nachbehandelt werden. Dazu gehören zum Beispiel Äpfel, Birnen, Erdbeeren, Bananen, Mandarinen, Orangen, Zitronen, Bananen, Mangos, Melonen, Ananas und Avocados.
Behandeltes Obst: Diese Mittel werden eingesetzt
Überzugsmittel gehören zu den Lebensmittelzusatzstoffen, daher ist jedem Mittel seine eigene E-Nummer zugeordnet.
Zu den Überzugsmitteln tierischer Herkunft gehören:
- Bienenwachs (E901) wird aus den Waben von Honigbienen produziert. Dabei handelt es sich um einen wertvollen Rohstoff mit vielen Anwendungsgebieten.
- Schellack (E904) entsteht, wenn bestimmte Arten von Schildläusen Pflanzensaft in eine harzige Masse umwandeln. Auch Schellack bietet viele Einsatzmöglichkeiten, zum Beispiel als Beschichtung von Tabletten oder Kosmetikzutat.
Zu den Überzugsmitteln pflanzlichen Ursprungs gehören:
- Carnaubawachs (E903) stammt von den Blättern der brasilianischen Carnaubapalme. Carnaubawachs dient nicht nur als Überzugsmitteln, sondern hat viele weitere Verwendungsmöglichkeiten, beispielsweise in der Kosmetik oder in Putzmitteln.
- Candelillawachs (E902) wird aus den Blättern und Stängeln der Candelilla-Pflanze hergestellt.
Zu den Überzugsmitteln synthetischer Herstellung gehören:
- Glycerinester aus Wurzelharz (E445)
- Polyethylenwachs (E914)
Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E471) können sowohl aus pflanzlicher, tierischer als auch aus synthetischer Herstellungen stammen. Normalerweise dienen jedoch Soja- oder Rapsöl als Quelle.
Häufig können Überzugsmittel für Obst auch aus einer Mischung aus synthetischen und natürlichen Wachsen bestehen.
So kannst du behandeltes Obst erkennen und vermeiden
Du erkennst Überzugsmittel manchmal schon daran, dass das Obst sehr glänzt. Behandeltes Obst ist darüber hinaus aber auch immer auf die eine oder andere Weise gekennzeichnet.
Zum einen gibt es die Angabe „gewachst“. Diese Kennzeichnung kommt zum Einsatz, wenn es sich bei den Überzugsmitteln um die Zusatzstoffe
- E 445, 471, 473, 474, 901-905 und 914
handelt. Eine weitere Möglichkeit der Kennzeichnung von behandeltem Obst sieht vor, dass die Händler die
- Klasse des Lebensmittelzusatzstoffes sowie den Namen des Zusatzstoffes oder die E-Nummer
angeben. Wenn es sich bei dem behandelten Obst um Zitrusfrüchte handelt, erkennst du dies an Angaben wie
- „behandelt mit E471 oder E 473“.
Anhand dieser Angaben kannst du prüfen, ob das Überzugsmittel vegan ist. Grundsätzlich wird Obst nämlich nicht vegan gelabelt.
Die Angabe „unbehandelt“ bedeutet, dass das Obst nach der Ernte weder konserviert noch gewachst wurde. Diese Angabe verbietet jedoch nicht den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln während der Wachstumszeit. Das bedeutet, dass das Obst durchaus mit Pestiziden belastet sein kann.
Am einfachsten ist es, wenn du dein Obst in Bio-Qualität wählst. Es ist nämlich nicht erlaubt, Bio-Obst nachzubehandeln. Gleichzeitig kannst du so chemisch-synthetische Pestizide vermeiden.
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