Scharfe Kritik am Einkaufsverhalten des Lebensmitteleinzelhandels bei Obst und Gemüse übt der Zentralverband Gartenbau (ZVG). „Trotz aller Werbeslogans setzen die Einkäufer des Lebensmitteleinzelhandels offensichtlich selbst zur Hochsaison der deutschen Ware lieber auf billige Importe“, beklagt ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer im Interview mit AGRA-EUROPE.
AgE: Herr Fleischer, der Freilandgemüsebau, der Obst- und der Weinbau zählen zu den begünstigten Sektoren für die Gewährung der Anpassungsbeihilfe zur Abmilderung der Folgen des Ukraine-Krieges. Trägt der vorgelegte Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums der schwierigen Lage der Gartenbaubetriebe Rechnung?
Fleischer: Um die aktuelle Situation der Betriebe zu verstehen, muss man bedenken, dass bereits im letzten Jahr die Betriebsmittelkosten für die Unternehmen deutlich angestiegen sind. Allein durch die CO2-Bepreisung verteuerte sich die Energie für die betroffenen Betriebe.
Außerdem kam es in der zweiten Jahreshälfte von 2021 zu deutlichen Verteuerungen bei Dünger, Pflanzenschutzmitteln, Verpackungen, Folien und Vliesen sowie der Logistik. Der Ukraine-Krieg hat die damit einhergehenden Marktverwerfungen nochmals deutlich verschärft. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir natürliche jede Bemühung der Bundesregierung, die Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft und regionale Wertschöpfung abzumildern.
Uneingeschränkt?
Fleischer: Nein! Wir bemängeln, dass der Verordnungsentwurf zunächst lediglich die direktzahlungsberechtigten Betriebe einbezieht und damit nur einen Teil des Gartenbaus abdeckt. Insbesondere fehlen noch Angebote für die besonders betroffenen energieintensiven Unterglasbetriebe, wie beispielsweise jene mit Gemüse, Jungpflanzenproduktion oder Kulturpilzanbau.
Wie wirksam sind die in Aussicht gestellten Zahlungen - zum Beispiel 348 Euro/ha für den Freilandgemüsebau - für die Betriebe?
Fleischer: Das ist ohne Frage eine hilfreiche Unterstützung. Die Zahlungen können aber natürlich keine komplette Kompensation für die aktuelle wirtschaftliche Lage sein. Außerdem ist die enorme Diskrepanz zu 126 Euro/ha bei Obstflächen nicht erklärbar.
Die Studie des Thünen-Institutes spricht in ihrer Betroffenheitsanalyse vom Gartenbau im geschützten Anbau insgesamt. Das findet sich in der Unterstützung nicht wider. Das wird Ihnen nicht gefallen…
Fleischer: Nein! Aber das ist ein sehr wichtiger Punkt: Das Thünen-Institut nennt ausdrücklich auch den Zierpflanzenbau unter Glas als betroffenen Sektor. Hier fordern wir eine äquivalente Unterstützung für die Unternehmen. Die Beschränkung auf den Ernährungssektor ist in der einschlägigen EU-Verordnung nicht gefordert.
Vielmehr spricht die EU-Verordnung davon, dass die Maßnahme zur Ernährungssicherung beitragen oder Marktungleichgewichte beseitigen soll. Die Belastungssituation im geschützten Anbau ist in allen Bereichen, im Gemüsebau, genauso wie im Zierpflanzenbau, dem Pilzanbau und der Jungpflanzenerzeugung gleich hoch. Wir fordern deshalb ausdrücklich für alle Bereiche eine Unterstützung ein.
Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir hat eine unbürokratische Auszahlung der Mittel zugesagt. Wird das gewählte Verfahren - keine Antragstellung für Betriebe mit Greening-Förderung, Auszahlung durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) - diesem Anspruch gerecht?
Fleischer: Davon gehe ich...
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