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„Mundraub – Nein danke“ – Unerlaubt Obst abernten ist strafbar - Landeshauptstadt Stuttgart

Früchte – selbst die am Wegesrand – stehen im Eigentum eines anderen. Der Straftatbestand ist damit ohne weiteres erfüllt. Wird man erwischt, ist die Beweisbarkeit der Tat in der Regel ebenso kein Problem. Hinzu kommt, dass auf einschlägigen Internet-Portalen auch Orte zum Abernten von Wildobst angegeben werden, die in Naturschutzgebieten liegen. Dort ist jegliche Entnahme von Pflanzen und auch Pflanzenteilen verboten.

Oft wird noch das Argument angebracht, „das Obst verfault doch unter den Bäumen“ oder „es ist doch genug da“. Im Falle von Äpfeln und Birnen wissen aber die wenigsten, dass die Bäume selbstständig ein zu viel an Früchten regulieren und diese abwerfen. Diese Früchte sind normalerweise unreif oder geschädigt und für eine Verwertung ungeeignet. Aufgrund von Trockenheit und Hitze geschieht das Abwerfen in den letzten Jahren gehäuft und zeigt sich 2022 sehr deutlich.

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Obst

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