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WhatsApp rudert wieder zurück: Doch keine Einschränkungen ab 15. Mai wegen AGB - t-online.de

Bis zum 15. Mai sollen Nutzer den neuen WhatsApp-AGB zustimmen, andernfalls drohten Einschränkungen, hieß es bislang. Doch jetzt rudert man erneut zurück. Nach Ablauf des Datums passiert zunächst einmal nichts.

Mit der Ankündigung seiner neuen AGB haben WhatsApp und dessen Mutterkonzern Facebook einen riesigen Proteststurm bei seinen Nutzern ausgelöst, anschließend wanderten Millionen Nutzer zu Konkurrenzdiensten wie Signal oder Telegram ab. Ursprünglich hatte der Konzern weitreichende Änderungen angekündigt und eine Zustimmung bis zum 8. Februar gefordert.

Nach den heftigen Reaktionen erklärte WhatsApp zunächst, dass viele Änderungen falsch verstanden worden seien und man den Nutzern noch bis zum 15. Mai Zeit geben wolle, den neuen Nutzungsbedingungen zuzustimmen. Wer bis dahin allerdings nicht den neuen AGB zugestimmt habe, werde weder Chatnachrichten lesen noch schreiben können, bis man den Änderungen zustimme. Passiert das nicht, werde das Konto nach 120 Tagen schließlich gelöscht. So ist es auch derzeit noch in den FAQ von WhatsApp nachzulesen.

Angst vor der eigenen Courage? WhatsApp rudert zurück

Zwar habe die große Mehrheit der Nutzer ihre Zustimmung zu den neuen AGB bereits erteilt, gab WhatsApp auf Nachfrage des IT-Magazins TechCrunch an. Dennoch plant das Unternehmen offenbar nicht, seine Maßnahmen auch unmittelbar ab dem 15. Mai umzusetzen, wie es in den englischsprachigen FAQ nun heißt: 

"In den vergangenen Wochen haben wir in WhatsApp einen Hinweis angezeigt, der mehr Informationen über das Update bietet. Nachdem wir jedem Zeit gegeben haben, dies zu prüfen, werden wir denjenigen, die noch nicht zugestimmt haben, weiter eine Chance zum Prüfen und Akzeptieren geben. Nach einem Zeitraum von mehreren Wochen wird die Erinnerungsbotschaft schließlich dauerhaft angezeigt."

Dies werde allerdings nicht bei allen Nutzern gleichzeitig geschehen, erklärt WhatsApp weiter. Sobald die Botschaft dauerhaft angezeigt wird, können zwar Anrufe und Videoanrufe noch angenommen werden, man wird aber nicht mehr die Chatliste öffnen können.

Wer allerdings auf eine Smartphone-Benachrichtigung einer neuen Nachricht tippt, kann dann diese sowohl lesen als auch noch antworten. Ein paar Wochen später können dann weder Anrufe noch Videoanrufe oder Chat-Nachrichten empfangen oder versendet werden.

Konkret heißt das, dass WhatsApp den Termin für die Zustimmungspflicht faktisch erneut nach hinten schiebt – es diesmal nur anders benennt und kein konkretes Datum mehr nennt.

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