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VSSE: Obst- und Gemüsebau-Betriebe entlasten - GABOT

Diese Situation zeichnet sich seit Saisonbeginn ab, wie eine Umfrage des Netzwerks der Spargel- und Beerenverbände e. V. im Mai 2022 zeigt: Über 50% der befragten Spargelerzeuger bewerten Absatzsituation schlecht bis sehr schlecht und knapp ein Fünftel als mittelmäßig. Bei Erdbeeren stufen 30% der Erzeuger die Absatzsituation als schlecht bis sehr schlecht und knapp 30% die Absatzsituation als mittelmäßig ein. Der überwiegende Anteil der Spargel- und Erdbeererzeuger konnte die anvisierten Preise in dieser Saison nicht realisieren. (Quelle)

„Die Mindestlohnerhöhung wurde im Bundestag beschlossen, während Betriebe Erdbeeren vor der Ernte vernichten und Spargel auf dem Feld austreiben lassen, da die Preissituation beim Verkauf über den Handel nicht auskömmlich ist, und die Produktionskosten explodieren. Die Betriebe reagieren bereits mit Flächenreduktion und Konzentration auf die Direktvermarktung. Manche denken gar über die Aufgabe der Produktion nach. Doch das kann nicht im Sinne der Politik sein, die eine regionale, faire und emissionsarme Produktion von hochwertigen Lebensmitteln durch viele Familienbetriebe will“, erklärt Simon Schumacher, Vorstand Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände e.V.

Die Konsequenzen werden sein: nur noch klimaschädliche Billigimporte aus Südeuropa und aus Drittstaaten im Supermarkt. Bei länger anhaltender Inflation und damit schwächerer Kaufkraft sowie massiver Kostensteigerung auf Erzeugerseite wird sich der Trend zur Betriebsaufgabe und Flächenreduktion in Deutschland weiter stark beschleunigen. Wenn die Politik die regionale Produktion von Obst und Gemüse in Deutschland aufrechterhalten will, ist die Umsetzung folgender Maßnahmen erforderlich:

• Kostenreduktion für Betriebe durch Einfrieren des Mindestlohns bis Ende der außergewöhnlichen Inflationsphase

• vereinfachte Bewertung der Berufsmäßigkeit bei der kurzfristigen Beschäftigung anhand zweier Kriterien: Beschäftigungsdauer und Höhe des Einkommens

Mindestquote von in Deutschland erzeugtem Obst und Gemüse für den Handel von Beginn der Saison an

Verbot zur Doppelkennzeichnung bei Produktwerbung bzgl. der Herkunft bei Obst und Gemüse, sofern erkennbare Produktionskostenunterschiede vorliegen (z.B. Deutsch/Spanisch)Weiterhin sind folgende Maßnahmen eine hilfreiche Unterstützung der heimischen Obst- und Gemüseerzeugern:

• Öffentlich finanzierte Werbung für heimisch erzeugte gärtnerische und landwirtschaftliche Produkte

Kennzeichnungspflicht der Herkunft bei verarbeiteter Ware bzgl. der Hauptbestandteile, die aus landwirtschaftlicher Produktion stammen

• Weitere Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher, um zu gewährleisten, dass sie sich gesunde, regional erzeugte Lebensmittel leisten können (VSSE)

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