Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) stellt einen weiteren Schritt zur Intensivierung der Umsetzung des Verpackungsgesetzes vor. Hierbei geht es vor allem um die Themen Kontrolle und Vollzug.
Um den Datenaustausch zwischen der ZSVR und den zuständigen Landesbehörden zu erleichtern sowie zu intensivieren, wurde ein neues Behördenportal eingerichtet. Seit Mitte April 2021 haben die Vollzugsbehörden einen unmittelbaren digitalen Zugriff auf Beweisakten, der durch Verschlüsselungssysteme abgesichert ist. Derartige Akten werden erstellt, wenn seitens der ZSVR ein Verstoß gegen das Verpackungsgesetz vermutet wird.
Höherer Kontrolldruck auf landwirtschaftliche Direktvermarkter
Neben der reinen Einsicht in Beweisakten, die durch die ZSVR zur Verfügung gestellt werden, haben die Vollzugsbehörden der Länder aber auch die Möglichkeit, über das Portal aktiv Informationen des Verpackungsregisters anzufordern, wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Unternehmen seinen Pflichten nach dem Verpackungsgesetz nicht oder nicht ausreichend nachkommt.
Eigenen Angaben zufolge hat die ZSVR seit 2019 circa 6.000 Ordnungswidrigkeiten identifiziert. Häufig beruhen diese laut internen Quellen auf externen Anzeigen. In Fachkreisen wird jedoch von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der höhere Kontrolldruck auf die landwirtschaftlichen Direktvermarkter auswirken wird. Bis zum Februar 2021 haben sich ungefähr 200.000 Unternehmen beim Verpackungsregister angemeldet.
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