Hochwasser : Verseuchtes Obst und Gemüse
Trier Das DLR warnt vor Schadstoffen in Lebensmitteln aus Hochwassergebieten.
() Die dreckigen Flut des Hochwassers vor einigen Wochen haben auch viele Gärten und Felder entlang von Flüssen und Bächen überschwemmt. Darin waren Schlämme aus Industriegebieten, Schadstoffe, Mineralölgemische und Fäkalien. Das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DRL) warnt nun davor, Obst und Gemüse aus überfluteten Privatgärten zu verzehren. „Es wird empfohlen, auf die Nutzung von Gemüse und Obst aus einem überfluteten Privatgarten vorsorglich zu verzichten, da über die möglichen Schadstoffeinträge durch Abwasser und Schlamm oder andere Beimengungen keinerlei Informationen vorliegen“, heißt es. Auch soll die Entsorgung von überflutetem Gemüse und Obst aufgrund der unbekannten Schadstoffgehalte über den Restmüll erfolgen.
Diese Risikobetrachtung gilt sogar auch für Flächen, die nur für kurze Zeit überflutet wurden. „Wenn essbare Teile von Pflanzen mit entsprechend verunreinigtem Hochwasser in Berührung gekommen sind, sind diese daher aus Sicht der Lebensmittelhygiene nicht für den Verzehr durch den Menschen geeignet“, heißt es weiter.
Besonders besorgniserregend seien Mineralölgemische, die auch Schwermetalle enthalten können, aber auch Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) und Polychlorierte Biphenyle (PCB). Zwar zeige sich aus der Auswertung von Heizölschäden nach bisherigen Flutkatastrophen in Deutschland, dass Heizölverunreinigungen insbesondere nach Hochwasserkatastrophen meist innerhalb weniger Wochen und Monate abgebaut seien, etwa durch Verdunstung, Fotooxidation und mikrobiellen Abbau. Folglich ist aus Studien und aus Erfahrung aus Hochwässern entlang der Mosel in den vergangenen Jahren bei Heizölaustritten auf Bodenflächen kein Bodenaustausch notwendig.
Allerdings empfiehlt das DRL den Eigentümern von Nutzgärten, wegen des Aussehens oder des Geruchs verdächtige Schlammablagerungen auf den Gärten zumindest auf Mineralölkohlenwasserstoffe untersuchen zu lassen.
Vor allem, wer sein Obst und Gemüse zum Verkauf etwa auf dem Markt anbieten möchte muss laut dem DRL eine besondere Sorgfaltspflicht einhalten. „Grundsätzlich ist der Lebensmittelunternehmer dafür verantwortlich, dass die von ihm in den Verkehr gebrachten Erzeugnisse gesundheitlich unbedenklich sind und den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen genügen“, sagt das DRL. Wenn Grund zu der Annahme besteht, dass Lebensmittel aufgrund einer stattgefundenen chemischen oder mikrobiellen Verunreinigung nicht mehr verkehrsfähig sind, habe der Obst- und Gemüsebauer die Ware auf Verkehrsfähigkeit zu prüfen. Womöglich sei aber die unschädliche Beseitigung der Erzeugnisse effizienter und billiger als eine erforderliche Untersuchung der potentiell verseuchten Lebensmittel und essbaren Teile von Pflanzen.
Die Frage der Dauer der Belastung mit Schadstoffen oder Fäkalien lässt sich laut DLR allerdings nicht konkret eingrenzen. Derzeit gebe es Analysen in mehreren Nutzungsbereichen. Vor allem Flächen sensibler Nutzung wie zum Beispiel Kinderspielplätze würden derzeit mit höchster Priorität und aus Vorsorge überprüft.
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Obst
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