Der französische Arbeitgeberverband Plastalliance hatte am 15. November 2021 beim zuständigen Conseil d’Etat Klage eingereicht gegen den Erlass 2021-1318 vom 8. Oktober 2021 über die Verpflichtung, frisches, unverarbeitetes Obst und Gemüse ohne eine ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehende Verpackung anzubieten. Wie es aktuell heißt, rechnet der Verband in den nächsten Wochen mit einer Entscheidung.
Der Erlass bezieht sich auf das seit dem 1. Januar 2022 geltende Verbot von Kunststoffverpackungen für Obst und Gemüse als Teil des französischen Gesetzes zur Abfallbekämpfung und Kreislaufwirtschaft (AGEC). Plastalliance geht gegen den Teil des Erlasses vor, der den Verkauf bestimmter leicht verderblicher Obst- und Gemüsesorten bis zu einem gewissen Datum definiert. Nach Ablauf dieser Frist, die je nach Obst- oder Gemüsesorte 2023, 2024 oder 2026 endet, dürften auch diese nicht mehr in den betroffenen Verpackungen angeboten werden. Ziel des Verbandes ist die Aufhebung dieser zeitlichen Begrenzung.
Der Arbeitgeberverband argumentiert, dass das AGEC-Gesetz durchaus die Nutzung von Kunststoffverpackungen in Ausnahmefällen bei besonders verderblichem Obst und Gemüse gestattet. Der Erlass sei nur dazu befugt, festzulegen auf welche Obst- und Gemüsesorten dies zutrifft, nicht aber die zeitliche Begrenzung. Nach Ansicht von Plastalliance läuft dies dem Willen des Gesetzgebers zuwider, der davon im zugrunde liegenden Gesetz nichts erwähne. Es ist dem Verband zufolge auch schwer vorstellbar, dass leicht verderbliches Obst und Gemüse nur durch das Verstreichen dieser Frist weniger verderblich wird.
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